Die Leihmutterschaft
Die Leihmutterschaft bezeichnet den Prozess der Herbeiführung einer Schwangerschaft, indem der Embryo bzw. die Embryonen eines Paares, der / die durch IVF entstanden ist/sind, in die Gebärmutter einer anderen Frau eingesetzt werden und diese Schwangerschaft dann mit der Geburt beendet wird, indem sie von dieser 3. Person, der Leihmutter, zu Ende gebracht wird.
Muss bei der Leihmutterschaft der Embryo aus den körpereigenen Ei- und Samenzellen des Paares gebildet werden?
Nein, dies kann auch möglicherweise nicht immer möglich sein. Denn wie bekannt, kann es vorkommen, dass bei Paaren mit Kinderwunsch manchmal die für die Schwangerschaft erforderlichen Spermien oder Eizellen nicht gewonnen werden können. In diesem Fall können für den Embryo, der in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt werden soll, auch Spendersamen, Spendereizellen oder ein Spenderembryo verwendet werden.
In welchen Situationen kann eine Leihmutterschaft erfolgen?
Wer kommt als Leihmutter für Paare in Frage?
Wie läuft der Prozess ab?
Ist die Leihmutterschaft in Nordzypern legal?
Die Gesetze von Nordzypern können der Durchführung eines solchen Verfahrens stattgeben, sofern beim Gesundheitsministerium ein entsprechender Antrag gestellt wird, aus dem die medizinische Indikation für die Leihmutterschaft nachvollziehbar ist.