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Die Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft bezeichnet den Prozess der Herbeiführung einer Schwangerschaft, indem der Embryo bzw. die Embryonen eines Paares, der / die durch IVF entstanden ist/sind, in die Gebärmutter einer anderen Frau eingesetzt werden und diese Schwangerschaft dann mit der Geburt beendet wird, indem sie von dieser 3. Person, der Leihmutter, zu Ende gebracht wird.


Muss bei der Leihmutterschaft der Embryo aus den körpereigenen Ei- und Samenzellen des Paares gebildet werden?

Nein, dies kann auch möglicherweise nicht immer möglich sein. Denn wie bekannt, kann es vorkommen, dass bei Paaren mit Kinderwunsch manchmal die für die Schwangerschaft erforderlichen Spermien oder Eizellen nicht gewonnen werden können. In diesem Fall können für den Embryo, der in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt werden soll, auch Spendersamen, Spendereizellen oder ein Spenderembryo verwendet werden.


In welchen Situationen kann eine Leihmutterschaft erfolgen?

  • Die chirurgische Entfernung der Gebärmutter der Partnerin oder das angeborene Fehlen einer funktionstüchtigen Gebärmutter stellen oft einen primären Grund für die Leihmutterschaft dar.
  • Sekundär bilden Funktionsverluste der Gebärmutter der Frau bzw. Verklebungen der Gebärmutter wegen Ausschabungen oder eine weitere wichtige Gruppe.
  • Eine weitere Indikation für die Leihmutterschaft können auch medizinische Risiken (wie z. B. Bluthochdruck, Herzprobleme) sein, die der Frau beim Austragen der Schwangerschaft Probleme bereiten können.

Wer kommt als Leihmutter für Paare in Frage?

  • Die auszuwählenden Leihmutterkandidaten können aus dem Familien- oder Freundeskreis des Paares stammen. Aber auch kann eine Frau diese Dienstleistung entgeltlich für das Paar professionell ausführen
  • Besonders wichtig ist dabei, dass die Gebärmutter der Leihmutter eine gesunde und für die Schwangerschaft geeignete Struktur hat und die Leihmutter in einem angemessenen Alter (vorzugsweise zwischen 21 – 40) ist. Darüber hinaus sollte die Leihmutter für die Austragung der Schwangerschaft über die erforderliche körperliche und geistige Gesundheit verfügen. Hinzu muss die Leihmutter zuvor mindestens eine gesunde Schwangerschaft und Geburt gehabt haben.

Wie läuft der Prozess ab?

  • Bei einer Leihmutterschaft bedarf es zunächst einer Durchführung von routinemäßigen Tests des Paares und der ausgewählten Leihmutter.
  • Zuerst werden immer gesunde Embryonen gebildet und eingefroren. Im weiteren Verlauf wird die Leihmutter im Rahmen der Prozedur zum Transfer eingefrorener Embryonen vorbereitet. Mit dem Transfer der Embryonen wird der Vorgang beendet.

Ist die Leihmutterschaft in Nordzypern legal?

Die Gesetze von Nordzypern können der Durchführung eines solchen Verfahrens stattgeben, sofern beim Gesundheitsministerium ein entsprechender Antrag gestellt wird, aus dem die medizinische Indikation für die Leihmutterschaft nachvollziehbar ist.